Was passiert mit Kindern, deren Eltern die gemeinsame Sorge haben und sich trennen? Ihre Betreuung muß weiterhin abgesichert werden.

In Deutschland haben die Kinder nach der Trennung ihrer Eltern meist ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, während in anderen Ländern, namentlich in den USA und Australien, aber auch in Schweden das Wechselmodell als ebenso gebräuchliche Alternative praktiziert wird.

Inzwischen wächst auch in Deutschland das Interesse am Wechselmodell.

Die Zahl der Eltern, die ein Wechselmodell anstreben, zeugt von einem gewachsenen Bedürfnis nach gemeinsamer Elternverantwortung.

Mit „Wechselmodell“ wird in der juristischen Diskussion eine Form der Betreuung von Kindern bezeichnet, deren Eltern zwar getrennt leben, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind und sich die Kindesbetreuung teilen; damit gibt es nicht einen „Betreuungselternteil“ und einen „Besuchs- oder Umgangselternteil“ – vielmehr wechseln sich beide Eltern in der Kindesbetreuung periodisch ab.

Somit haben die Kinder die Möglichkeit, möglichst gleich viel Zeit bei jedem Elternteil zu leben, in beiden Elternteilen zu Hause zu sein und, dass Mutter und Vater elterliche Verantwortung wahrnehmen.

Damit einhergehend sind beide Eltern betreuungs- und barunterhaltspflichtig.

Bei der Verpflichtung zum Barunterhalt ist zunächst zu prüfen, welchen Unterhalt jeder Ehegatte nach seinem Einkommen zu zahlen hätte, wenn er der Alleinbarunterhaltspflichtige wäre. Die damit einhergehende eventuell bestehende Differenz zwischen den Eltern ist auszugleichen. Andererseits ist auch das gesetzliche Kindergeld auszugleichen. Es steht beiden Eltern aufgrund ihrer Doppelfunktion hälftig zu. Das ist bei dem Ausgleich zwischen Mutter und Vater ebenfalls heranzuziehen.

Damit ist der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern abgeschlossen.
Jeder Elternteil ist für Wohnbedarf und Verpflegung des Kindes während seiner Betreuungszeit verantwortlich.

Damit sind aber nicht alle Fragen des täglichen Lebens geklärt. So gilt es, einen Betreuungs- und Finanzplan aufzustellen. Hierbei sind Fragen zu regeln, wie: Wer kauft Kleidung, wer Schulmaterialien, wie gestaltet sich die nach- bzw. außerschulische Betreuung, welche musischen und sportlichen Aktivitäten werden gefördert, wie werden die Ferien gestaltet, was ist bei der Gesundheitsfürsorge zu beachten etc.
Das macht deutlich, dass die Eltern über die anstehenden Problemkreise miteinander kommunizieren müssen.

Auf alle Fälle steht bei der Entscheidung zu einer Betreuungsform das Kindeswohl im Mittelpunkt. Befindlichkeiten der Eltern müssen zurückgesteckt werden.

Leider wird sich das Wechselmodell kaum zur Regelbetreuungsform entwickeln. Es wird häufig an der finanziellen oder beruflichen Situation der Eltern scheitern oder daran, dass die Wohnsitze der Eltern zu weit auseinander liegen.