Ingrid Ramp

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht


Jahrgang 1952
Verheiratet - 2 Kinder
Studium in Berlin
Rechtsanwältin seit 1993

Rechtsanwältin Ramp war zunächst von 1977 bis 1991 als Richterin tätig, bereits in ihrer Richterzeit war sie überwiegend auf den Gebieten des Familien- und Strafrechts tätig.

Auch in ihrer anwaltlichen Tätigkeit - seit dem 01.02.2003 bei Friesenhahn & Krüger-Kleinschmidt - liegen ihre Arbeitsschwerpunkte in diesen Bereichen.

Aufgrund ihrer nachgewiesenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts wurde Rechtsanwältin Ramp von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern der Titel

Fachanwältin für Familienrecht

verliehen.