– noch bis Ende 2014 unberechtigte Gebühren zurückfordern –
Viele Jahre haben Banken und Sparkassen beim Abschluss von Krediten zu Unrecht Gebühren von ihren Kunden verlangt. Jetzt müssen sie diese Bearbeitungsgebühren zurückzahlen ‑ und zwar auch für alte Verträge. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14).
Erst nach zehn Jahren verjähren die Rückzahlungsansprüche der Verbraucher. Bank- und Versicherungskunden, die einen Kreditvertrag ab dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen und unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt haben, können diese zurückverlangen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Frist dafür am 31. Dezember 2014 endet.
Kreditnehmer müssen also zügig aktiv werden, um das zu Unrecht gezahlte Geld zurückzuerhalten. Wer in den vergangenen zehn Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, sollte seine Unterlagen auf die Worte „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsgebühr“ oder Ähnliches durchsuchen. Manche Institute haben den Betrag in Prozent des Nettodarlehensbetrages, andere haben direkt die Summe angegeben. Auch Zinsen, die auf diesen Betrag angefallen sind, können Kunden zurückverlangen. Der Zinsanspruch ergibt sich unter dem Gesichtspunkt des Nutzungsersatzes und beträgt 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Zeitpunkt der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr.
Verjährt sind die Ansprüche von Kunden, die einen Darlehensvertrag vor dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen haben. Sie bekommen auf diesem Wege kein Geld mehr von ihrer Bank zurück. Hingegen gilt: Wenn Sie im Zeitraum von 2005 bis 2011 Bearbeitungsgebühren an Ihre Bank gezahlt haben, besteht für Sie ein Rückzahlungsanspruch nur noch bis zum Ende des Jahres 2014.
Aber nicht nur Banken oder Sparkassen können Verbrauchern Kredite gewährt haben, sondern auch Versicherungsunternehmen. Hier gelten die gleichen Regeln. Auch Kunden, die einen Immobilienkredit oder ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten haben, müssen bzw. sollten aktiv werden. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass ein Urteil des BGH zur Frage der Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei KfW-Darlehen noch aussteht.
Wie sichere ich meinen Anspruch gegen die Bank?
Betroffene sollten ihr Kreditinstitut ‑ schriftlich und möglichst per Einschreiben ‑ auffordern, die zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren zurück zu erstatten. Wichtig ist, dem Kreditinstitut eine Frist zu setzen; zwei Wochen sind hierfür angemessen.
Was, wenn die Bank sich weigert, zu zahlen?
Viele Ansprüche verjähren zum Ende des Jahres. Sollte ein Kreditinstitut auf Zeit spielen und trotz gesetzter Frist nicht auf die Rückforderung der Bearbeitungsentgelte reagieren, können Kunden sich an den Ombudsmann, die Schlichtungsstelle ihrer Bank, wenden. Denn allein dadurch wird eine drohende Verjährung bereits gehemmt.
Alternativ besteht daneben auch die Möglichkeit die Ansprüche sofort gerichtlich durchzusetzen oder zunächst einen Mahnbescheid zu beantragen. Hierzu bleibt ergänzend anzumerken, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung in der Regel für die anfallenden Kosten aufkommt. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges ist die Bank bei Nichtrückzahlung der Bearbeitungsgebühr trotz vorheriger Fristsetzung grundsätzlich auch verpflichtet, die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu tragen bzw. diese zu erstatten.
Sie müssen selbst aktiv werden, die Banken machen bislang keine Anstalten, die Gebühren zurückzuzahlen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.