Heiligabend ist vorüber; die Geschenke sind ausgepackt.
Die gezeigte Freude war groß über die mitunter mühevoll ausgesuchten Aufmerksamkeiten. Leider ist der persönliche Geschmack aber nicht getroffen und die letzten Tage wurden genutzt, um dem Schenkenden ganz liebevoll zu klären, dass ein Umtausch des Geschenkten doch das Beste sei.
Wurde ein Geschenk online gekauft ist die Sachlage anders als im Einzelhandel. Unabhängig davon, ob die Produkte im Katalog, per TV-Shopping oder im Internet gekauft wurden, besteht das Recht zur Rückgabe. Dieses Recht besteht 14 Tage und der Kaufpreis muss zurückgezahlt werden. Liegt der Kaufpreis unter 40 € trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung, bei einem Wert über 40 € hat der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Hat der Käufer die Ware noch nicht gezahlt, kann der Verkäufer auf die Übernahme der Rücksendungskosten bestehen.
Bei dem Onlinekauf von CD´s, Videos und DVDs oder Software kann es zu Problemen kommen. Sobald die Versiegelung, also die Verpackungsfolie, entfernt oder verletzt ist, erlischt das Umtauschrecht. Soll also online gekaufte Ware umgetauscht werden, ist auf korrekte und sichere Verpackung zu achten; die Ware darf auch auf dem Transportweg nicht beschädigt werden.
Ein Recht darauf, Weihnachtsgeschenke im Geschäft umzutauschen, besteht nicht!
Ein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Ware gibt es zwar nicht, die meisten Händler räumen allerdings die Möglichkeit zum Umtausch aus Kulanz ein, schließlich will man den Kunden langfristig binden. Eine Auszahlung des Wertes wird es aber in den allermeisten Fällen nicht geben. Bei Geschenken für Freunde und Verwandte sollten Sie auf jeden Fall vorher nachfragen, ob die Präsente getauscht werden können, wenn sie dem Beschenkten nicht gefallen. Noch besser ist es dabei, sich das Umtauschrecht schriftlich bestätigen zu lassen.
Neben dem Umtausch haben Internetbenutzer auch die Möglichkeit, unerwünschte Geschenke online zu verkaufen. Bei Onlineauktionshäusern oder über Kleinanzeigenportale können unerwünschte Geschenke ganz einfach wieder verkauft werden.
Wer auf einen Onlineverkauf verzichten möchte, hat die Möglichkeit mit anderen zu tauschen, schließlich geht es vielen Menschen so, dass sie ein unpassendes Geschenk bekommen haben.
Doch wie verhält man sich bei ungewünschten Geschenken?
Lange Gesichter, Wutausbrüche sind sicher fehl am Platz. Schließlich steckt hinter jedem Geschenk eine freundliche Geste. Kinder können allerdings kaum ihre Enttäuschung verbergen und äußern meist unverblümt ihre Unzufriedenheit.
Sicher ist, dass der Schenkende in vielen Fällen sich Mühe gegeben hat, um etwas Passendes zu finden. Es zählt dabei der gute Wille und sollte gewürdigt werden. Dankbarkeit ist die beste Lösung für ungewünschte Geschenke, auch wenn die Vase in der Garage und die Bluse in der Altkleiderkammer landet.
Soll aber doch getauscht werden, ist es ratsam mit offenen Karten zu spielen und dem Schenkenden mit sorgsam gewählten Worten die Lage zu erklären – es sollte eine Freude bereitet werden und da wird es in seinem Sinne sein, dass das ungewünschte Geschenk in eine Passenderes getauscht wird.