Ab dem 01.01.2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2%. Die Hartz-IV-Regelsätze steigen. Für Autofahrer gibt es zahlreiche Änderungen. Darüber und über viele weitere Neuregelungen zum 01.01.2015 informierte die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 23.12.2014. Pflegemindestlohn steigt Ab dem 01.01.2015 steigt der Pflegemindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im […]